Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der MicroDissect GmbH für Kunden mit Sitz in Deutschland und Mitgliedstaaten der EU

§ 1 Umfang, Datenschutz

(1) Für unsere Lieferungen und Leistungen an Kunden mit Sitz in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU gelten – sofern der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(2) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Bestellers im Rahmen der Datenschutzgesetzte (insbesondere Art. 6 DSGVO) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

§ 2 Angebote, Bestellungen, Stornierung

(1) Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend; Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgebend.

(2) Im Falle einer Änderung, Verschiebung oder Stornierung eines Auftrages durch den Besteller behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die zum Zeitpunkt der Änderung, Verschiebung oder Stornierung durchgeführten Arbeiten sowie Materialkosten in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsbedingungen in § 5 gelten entsprechend.

§ 3 Lieferung, Gefahrtragung

(1) Wir sind berechtigt, die Produkte zu verändern oder zu verbessern ohne den Besteller vorher darüber zu informieren, vorausgesetzt, dass die Veränderung bzw. die Verbesserung weder die Form noch die Funktionsfähigkeit der Produkte dauerhaft verändert.

(2) Soweit nicht anders vereinbart liefern wir EXW (Incoterms 2020) unser Firmensitz.

(3) Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Besteller unzumutbar.

(4) Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(5) Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht, ist der Besteller berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

(6) Bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir berechtigt, zur Auslieferung anstehende Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern und eine gemäß § 5 Absatz (3) Verzinsung des Warenwertes ab Beginn des Annahmeverzuges zu verlangen. Die Meldung der Versandbereitschaft ersetzt die Auslieferung.

§ 4 Höhere Gewalt

(1) Bei höherer Gewalt sind wir für deren Dauer und in deren Umfang von der Pflicht zur Leistung befreit. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

(2) Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

(3) Wir sind in diesem Fall berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen geraten wir nicht in Verzug.

(4) Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

(5) Wenn bei den bei Vertragsschluss geltenden Verhältnissen eine wesentliche Änderung eintritt, ohne, dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt und uns ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise gelten EXW (Incoterms 2020) zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.

(2) Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bestellers und vor Ausführung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Besteller den Kaufpreis 30 Tage nach Erstellung der Rechnung an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen plus 8% zu berechnen. Geht die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung bei uns ein, gewähren wir 2% Skonto.

(4) Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Besteller erstmals bei uns bestellt, der Besteller seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder, wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Besteller zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.

(5) Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen. Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche an Dritte nicht berechtigt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).

(2) Wird Vorbehaltsware vom Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

(3) Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

(4) Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltswaren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.

(5) Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 7 Beschaffenheit der Ware, Garantie

(1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Nur Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung, die uns oder einem anderen Glied der Vertragskette zurechenbar sind, stellen Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar. Diese Bindung erfolgt nicht, wenn wir die öffentlichen Äußerungen nicht kannten oder kennen konnten, wenn die Äußerung in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt wurde oder die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Der Besteller ist unabhängig davon verpflichtet, unserer Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen. Alle unsere Produkte sind, soweit nicht ausdrücklich anders spezifiziert, ausschließlich für Forschungszwecke geeignet. Eine Haftung, die sich aus einem anderweitigen Gebrauch der Produkte ergibt, ist ausgeschlossen.

(2) Für unsere Produkt- oder Leistungsangaben übernehmen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung. Unsere Produktbeschreibungen und – angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor.

§ 8 Rechte des Bestellers bei Mängeln

(1) Die von uns gelieferten Produkte entsprechen den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Besteller verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

(2) Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

(3) Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich gem. §377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Besteller uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu gewähren.

(4) Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Rückgriffsansprüche des Bestellers gemäß § 445 BGB bestehen gegen uns nur insoweit als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 9 Schadensersatzhaftung

(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in § 8 hinausgehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(2) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt oder ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

(3) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Besteller Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) Darüber hinaus haften wir nur im Rahmen der bei uns bestehenden Versicherungsdeckung, soweit wir gegen den aufgetretenen Schaden versichert sind und aufschiebend bedingt durch die Versicherungsleistung.

(5) Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

(6) Die Abtretung der in §§8 und 9 geregelten Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

§ 10 Verjährung

Die Verjährungsfrist für die in §§ 8 und 9 geregelten Ansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 445b Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Sonstiges

(1) Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

(3) Für Besteller mit Sitz innerhalb der europäischen Union ist der
Gerichtsstand Herborn. Bezüglich Besteller mit Sitz außerhalb der europäischen Union behalten wir uns zusätzlich das Recht vor, ihn vor jedem zuständigen Gericht zu verklagen.

(4) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareverkehr (UN-Kaufrechtsübereinkommen) wird ausgeschlossen.

September 2024